Ich bin angetreten, um nicht nur erfolgreich zu sein, sondern um wirklich etwas zu verändern. Wir stehen mit beyond global für mehr als nur exzellente Arbeit – wir streben danach, die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen und neue Standards zu setzen. Wir haben die besten Köpfe, das fundierte Wissen und die kreative Energie vereint, um eine Agentur zu schaffen, die globale Herausforderungen mit außergewöhnlichen Lösungen mit einem Team aus 60 brillanten Experten meistert. Unsere Mission ist es, mit den besten Ideen und Strategien einen neuen Standard zu setzen. Unsere Kunden wissen, dass sie sich auf uns verlassen können, wenn es darum geht, kreative und strategische Lösungen zu entwickeln, die wirklich den Unterschied machen. Und beyond global ist eine Agentur, die auf Zusammenarbeit, Vielfalt und kontinuierliche Weiterentwicklung setzt – Werte, die uns antreiben in jedem Projekt, das Unmögliche zu erreichen.“ Wir denken nicht in Grenzen. Für uns bedeutet „global“, dass es keine Hindernisse gibt – weder geografisch noch in unseren Köpfen. Wir sind hier, um große Träume zu verwirklichen und unseren Kunden zu helfen, ihre Visionen zu realisieren. beyond global steht für mehr als nur Dienstleistungen – die Agentur steht für eine neue Art des Denkens und für den unerschütterlichen Willen, immer einen Schritt weiterzugehen. Ich möchte, dass die Welt weiß: Wir sind nicht nur eine weitere Agentur. Wir sind beyond global – und wir sind hier, um die Zukunft des B2B-Marketings zu gestalten.
Wenn jemand beyond global noch überhaupt nicht kennt, wie beschreibst du die Agentur in drei Worten?
Außergewöhnlich, leidenschaftlich, verbindlich.
Wohin soll die Reise für beyond global gehen?
Ich erinnere mich noch gut an den letzten Positionierungsworkshop für uns intern. In meiner Gruppe haben wir dafür die Vision diskutiert und sind da ziemlich rasch gemeinsam auf eine Lösung gekommen. Und zwar, dass wir uns wünschen, dass die größten B2B-Kunden uns so großartig finden, dass sie von sich aus auf uns zu kommen, weil jeder mit uns arbeiten will. Die exzellenten Leistungen, die wir unseren Kunden bieten, die soll sich doch jeder wünschen. Ein entscheidender Punkt auf dieser Reise ist aber, dass wir Außergewöhnliches bieten und leisten wollen. Dafür braucht es auch einen außergewöhnlichen USP, und den kann man meiner Meinung nach nur mit einem außergewöhnlich guten Team haben.
Wie bist du dahin gekommen, wo du heute bist?
Ich war immer schon sehr ehrgeizig, schon als Kind war es mir wichtig, welche Noten und welche Talente ich habe und zeigen kann. Meine Lieblingsfächer waren immer Kunst und Mathematik. Sehr gegensätzlich, aber als Voraussetzung, um Geschäftsführerin einer Werbeagentur zu werden, doch sehr passend. Mein Ehrgeiz hat mich auf jeden Fall auch angetrieben, immer das Beste aus mir rauszuholen. Ich habe viel an mir gezweifelt, was ich eigentlich gut kann und was das Richtige für mich ist? Diese Zweifel umzuwandeln in Stärken, hat mich angetrieben – immer mehr zu wollen, immer mehr zu lernen, immer besser zu sein. Immer mehr und mehr und weiter und größer. Ich habe einen unermüdlichen Eigenantrieb.
Und dann war mein Vater für mich immer ein Vorbild. Er hat sich unermüdlich für Bauern und Bäuerinnen in Österreich eingesetzt und über viele Jahre lang viele Dinge ausprobiert, um das Beste zu erreichen. Immer mit kreativen Ideen und inspirierenden Menschen, die ihn begleitet haben.
Was sind deine persönlichen Treiber und Erfolgsfaktoren?
Spontan fallen mir dazu drei Dinge ein: Meine Leidenschaft für meinen Beruf. Obwohl ich gar nicht genau beschreiben kann was mein Beruf ist, weil er so viele Facetten hat und meine Arbeit sehr vielfältig ist. Da ist es egal, ob es um Unternehmensentwicklung, Kundenberatung, Kreativkonzeption, Mitarbeiterführung, Finanzen oder IT geht. Diese Vielseitigkeit, die man als Eigentümerin und Geschäftsführerin hat, die treibt mich an und macht mir sehr viel Spaß.
Auch Mitarbeiter Empowerment war für mich immer ein Treiber. Wenn ich dabei an meinen eigenen Karrierepfad und meine Leidenschaft für meinen Werdegang denke, ist es auch genau das, was ich mir für meine MitarbeiterInnen wünsche. Nämlich, dass sie das erreichen können, was sie wollen. Das sie in diese Positionen und Rollen kommen, die zu ihnen passen. Dass sie wie ich, ihre Leidenschaft in der Teamarbeit finden.
Und dann treibt mich auf jeden Fall auch Erfolg an. Diesen definiert sicher jeder ein stückweit anders für sich selbst. Für mich ist es, dass ich eine Agentur leite, in die ich Tag für Tag gerne gehe, in der MitarbeiterInnen zu FreundInnen geworden sind, in der Kunden über Jahrzehnte mit uns arbeiten wollen, in der wir immer wieder Neues ausprobieren und davon auch noch gut leben können.
Welche Rolle spielt es in deinem Business, dass du eine Frau bist?
Ich hatte das Glück, mit vielen großartigen Frauen in meiner Karriere zusammenzuarbeiten, sei es in der Agentur oder auf Kundenseite. Und Frauen machen meiner Meinung nach in vielen Bereich einen Unterschied aus. Ich fördere ganz klar Female Empowerment, die Kultur der Vielfalt und Inklusion sowie eine kooperative und unterstützende Arbeitskultur, um das Arbeitsklima zu verbessern. Damit wirkt ein Unternehmen auch nach außen als modern und fortschrittlich, kann sich somit also anders positionieren. Gleichzeitig gibt es aber natürlich die Herausforderung, dass Frauen in Führungspositionen manchmal mit Vorurteilen oder Stereotypen konfrontiert werden.
Frauen arbeiten mehr für das Miteinander und wollen voneinander lernen. Sie zeigen aber auch ihre Schwächen und wandeln diese im Team in Stärken um. Frauen können auch besser mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen, unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Erfahrungen umgehen und sind weniger voreingenommen. Dieser offene Mindset hat mir viel geholfen und mir viele Türen geöffnet.
Was zeichnet deinen ganz persönlichen Führungsstil aus und wie hat sich dieser im Laufe deiner Karriere weiterentwickelt?
Dazu würde ich gerne Michelle Obama zitieren: “Don’t be afraid. Be focused. Be determined. Be hopeful. Be empowered.” Oder wie ich in meinem Mühlviertlerisch sagen würde: Scheiß dich net an! Ich nehme jede Herausforderung gerne an. Der Grund, warum ich das kann, ist, weil ich ein Team hinter mir habe, auf dass ich mich zu 100% verlassen kann. Und das kann ich, weil mir eines in der Führung besonders wichtig ist: MitarbeiterInnen Empowerment. In der Pyramide der 5 Levels of Leadership arbeite ich sehr aktiv darauf hin, dass MitarbeiterInnen mich nicht mehr brauchen. Mit anderen Worten: Auf dem Gipfel der Führungsqualitäten geht es darum, eine neue Generation von Führungskräften zu schaffen, die besser sind als man selbst. Sie wird nicht von persönlichem Ehrgeiz angetrieben, sondern von dem selbstlosen Wunsch, andere zu fördern.
Welche speziellen Herausforderungen hast du als weibliche Führungskraft auch im Hinblick auf New Work / Agency Life erlebt, und wie hast du diese gemeistert?
Ich habe bei uns in der Agentur viele Dinge eingeführt. Begonnen hat das bereits vor Jahren, als ich noch keine Führungskraft war. Ich habe mich für die Unternehmenskultur eingesetzt, habe Events organisiert und veranstaltet und einen eigenen Award zur Mitarbeiterwertschätzung eingeführt. Zudem habe ich mich für Gleitzeit und flexible Modelle eingesetzt und als Führungskraft dann noch viele weitere Initiativen umgesetzt, um eine wertschätzende Feedbackkultur, aber auch eine gute Partykultur und langfristige, gute Beziehungen zu schaffen. Außerdem haben wir ein Strategy Lab ins Leben gerufen, indem wir gemeinsam an den Strategien und der Entwicklung der Agentur arbeiten. Ich möchte hier nicht die Alleinherrscherin sein, sondern ich möchte gemeinsam mit dem Team etwas Großes schaffen. Bei alldem haben meine zwischenmenschlichen Fähigkeiten als Frau den Unterschied gemacht.
Mit welchen Selbstführungsstrategien bist du ganz persönlich unterwegs?
Ein entscheidender Punkt für mich ist und war schon immer Sparring. Dafür habe ich gleich mehrere Sparringspartner, mit denen ich laufend im Austausch bin. Das ist zum einen mein GF Kollege Thomas Catulli. Das sind aber auch mein Vater und unsere HR Verantwortliche Katarina Bijelic. Ein anderer wichtiger Punkt für mich ist die kontinuierliche Weiterbildung. Ich recherchiere und lese sehr viel zu meiner eigenen Weiterentwicklung als Führungskraft, als Strategin und als Inhaberin. Und dann habe ich noch das große Glück, ein sehr stabiles und unterstützendes privates Umfeld zu haben, das mir das alles erlaubt. Auch, dass ich so viel Zeit in meine Leidenschaft – die Agentur – investiere.
Stichwort Menschlichkeit in der Führung: Wie praktizierst du Female Empowerment in deinem eigenen Führungsstil?
Es gab eine Phase bei uns in der Agentur, als ich noch keine Führungskraft war, wo die Fluktuation hier sehr hoch war, für Agenturen eigentlich üblich. Das war aber auch deshalb bei uns der Fall, weil MitarbeiterÍnnen sich im Umfeld einfach nicht wohl gefühlt haben, auch ich nicht wirklich. Nachdem ich vom Lehrling aufgestiegen bin, war mir klar, was ich anders machen muss. Das Wichtigste ist die Kommunikation, ich brauche Input und Feedback, was meine KollegInnen gerade so beschäftigt. Denn ich brauche zufriedene und glückliche MitarbeiterInnen, die Spaß an der Arbeit hier haben und mit denen auch ich gerne zusammenarbeiten will.
Außerdem habe ich MitarbeiterInnen schon in vielen Lebenslagen und bei persönlichen Schicksalen unterstützt. Das ist dann wohl auch Work-Life-Blending. Das Leben und Wohlfühlen der Menschen hört für mich als Arbeitgeberin nicht an der Agenturtüre auf. Ich fühle mich dafür verantwortlich, MitarbeiterInnen, die auch zu FreundInnen werden, in all ihren Lebenslagen zu unterstützen, so gut ich kann.
Wo willst du noch hin?
Ich hatte für mich nie einen großen Plan oder klare Ideen für meine Karriere vor Augen. Vieles hat sich einfach natürlich ergeben. Das wird es bestimmt auch in Zukunft noch. Aber mein oberstes Ziel als Führungskraft ist es auf jeden Fall, dass Schaffen einer neuen Generation von Führungskräften, die besser sind als ich selbst.
Ich bin angetreten, um nicht nur erfolgreich zu sein, sondern um wirklich etwas zu verändern. Wir stehen mit beyond global für mehr als nur exzellente Arbeit – wir streben danach, die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen und neue Standards zu setzen. Wir haben die besten Köpfe, das fundierte Wissen und die kreative Energie vereint, um eine Agentur zu schaffen, die globale Herausforderungen mit außergewöhnlichen Lösungen mit einem Team aus 60 brillanten Experten meistert. Unsere Mission ist es, mit den besten Ideen und Strategien einen neuen Standard zu setzen. Unsere Kunden wissen, dass sie sich auf uns verlassen können, wenn es darum geht, kreative und strategische Lösungen zu entwickeln, die wirklich den Unterschied machen. Und beyond global ist eine Agentur, die auf Zusammenarbeit, Vielfalt und kontinuierliche Weiterentwicklung setzt – Werte, die uns antreiben in jedem Projekt, das Unmögliche zu erreichen.“ Wir denken nicht in Grenzen. Für uns bedeutet „global“, dass es keine Hindernisse gibt – weder geografisch noch in unseren Köpfen. Wir sind hier, um große Träume zu verwirklichen und unseren Kunden zu helfen, ihre Visionen zu realisieren. beyond global steht für mehr als nur Dienstleistungen – die Agentur steht für eine neue Art des Denkens und für den unerschütterlichen Willen, immer einen Schritt weiterzugehen. Ich möchte, dass die Welt weiß: Wir sind nicht nur eine weitere Agentur. Wir sind beyond global – und wir sind hier, um die Zukunft des B2B-Marketings zu gestalten.
Wenn jemand beyond global noch überhaupt nicht kennt, wie beschreibst du die Agentur in drei Worten?
Außergewöhnlich, leidenschaftlich, verbindlich.
Wohin soll die Reise für beyond global gehen?
Ich erinnere mich noch gut an den letzten Positionierungsworkshop für uns intern. In meiner Gruppe haben wir dafür die Vision diskutiert und sind da ziemlich rasch gemeinsam auf eine Lösung gekommen. Und zwar, dass wir uns wünschen, dass die größten B2B-Kunden uns so großartig finden, dass sie von sich aus auf uns zu kommen, weil jeder mit uns arbeiten will. Die exzellenten Leistungen, die wir unseren Kunden bieten, die soll sich doch jeder wünschen. Ein entscheidender Punkt auf dieser Reise ist aber, dass wir Außergewöhnliches bieten und leisten wollen. Dafür braucht es auch einen außergewöhnlichen USP, und den kann man meiner Meinung nach nur mit einem außergewöhnlich guten Team haben.
Was sind deine persönlichen Treiber und Erfolgsfaktoren?
Spontan fallen mir dazu drei Dinge ein: Meine Leidenschaft für meinen Beruf. Obwohl ich gar nicht genau beschreiben kann was mein Beruf ist, weil er so viele Facetten hat und meine Arbeit sehr vielfältig ist. Da ist es egal, ob es um Unternehmensentwicklung, Kundenberatung, Kreativkonzeption, Mitarbeiterführung, Finanzen oder IT geht. Diese Vielseitigkeit, die man als Eigentümerin und Geschäftsführerin hat, die treibt mich an und macht mir sehr viel Spaß.
Auch Mitarbeiter Empowerment war für mich immer ein Treiber. Wenn ich dabei an meinen eigenen Karrierepfad und meine Leidenschaft für meinen Werdegang denke, ist es auch genau das, was ich mir für meine MitarbeiterInnen wünsche. Nämlich, dass sie das erreichen können, was sie wollen. Das sie in diese Positionen und Rollen kommen, die zu ihnen passen. Dass sie wie ich, ihre Leidenschaft in der Teamarbeit finden.
Und dann treibt mich auf jeden Fall auch Erfolg an. Diesen definiert sicher jeder ein stückweit anders für sich selbst. Für mich ist es, dass ich eine Agentur leite, in die ich Tag für Tag gerne gehe, in der MitarbeiterInnen zu FreundInnen geworden sind, in der Kunden über Jahrzehnte mit uns arbeiten wollen, in der wir immer wieder Neues ausprobieren und davon auch noch gut leben können.
Wie bist du dahin gekommen, wo du heute bist?
Ich war immer schon sehr ehrgeizig, schon als Kind war es mir wichtig, welche Noten und welche Talente ich habe und zeigen kann. Meine Lieblingsfächer waren immer Kunst und Mathematik. Sehr gegensätzlich, aber als Voraussetzung, um Geschäftsführerin einer Werbeagentur zu werden, doch sehr passend. Mein Ehrgeiz hat mich auf jeden Fall auch angetrieben, immer das Beste aus mir rauszuholen. Ich habe viel an mir gezweifelt, was ich eigentlich gut kann und was das Richtige für mich ist? Diese Zweifel umzuwandeln in Stärken, hat mich angetrieben – immer mehr zu wollen, immer mehr zu lernen, immer besser zu sein. Immer mehr und mehr und weiter und größer. Ich habe einen unermüdlichen Eigenantrieb.
Und dann war mein Vater für mich immer ein Vorbild. Er hat sich unermüdlich für Bauern und Bäuerinnen in Österreich eingesetzt und über viele Jahre lang viele Dinge ausprobiert, um das Beste zu erreichen. Immer mit kreativen Ideen und inspirierenden Menschen, die ihn begleitet haben.
Welche Rolle spielt es in deinem Business, dass du eine Frau bist?
Ich hatte das Glück, mit vielen großartigen Frauen in meiner Karriere zusammenzuarbeiten, sei es in der Agentur oder auf Kundenseite. Und Frauen machen meiner Meinung nach in vielen Bereich einen Unterschied aus. Ich fördere ganz klar Female Empowerment, die Kultur der Vielfalt und Inklusion sowie eine kooperative und unterstützende Arbeitskultur, um das Arbeitsklima zu verbessern. Damit wirkt ein Unternehmen auch nach außen als modern und fortschrittlich, kann sich somit also anders positionieren. Gleichzeitig gibt es aber natürlich die Herausforderung, dass Frauen in Führungspositionen manchmal mit Vorurteilen oder Stereotypen konfrontiert werden.
Frauen arbeiten mehr für das Miteinander und wollen voneinander lernen. Sie zeigen aber auch ihre Schwächen und wandeln diese im Team in Stärken um. Frauen können auch besser mit Menschen aus unterschiedlichen Bereichen, unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Erfahrungen umgehen und sind weniger voreingenommen. Dieser offene Mindset hat mir viel geholfen und mir viele Türen geöffnet.
Was zeichnet deinen ganz persönlichen Führungsstil aus und wie hat sich dieser im Laufe deiner Karriere weiterentwickelt?
Dazu würde ich gerne Michelle Obama zitieren: “Don’t be afraid. Be focused. Be determined. Be hopeful. Be empowered.” Oder wie ich in meinem Mühlviertlerisch sagen würde: Scheiß dich net an! Ich nehme jede Herausforderung gerne an. Der Grund, warum ich das kann, ist, weil ich ein Team hinter mir habe, auf dass ich mich zu 100% verlassen kann. Und das kann ich, weil mir eines in der Führung besonders wichtig ist: MitarbeiterInnen Empowerment. In der Pyramide der 5 Levels of Leadership arbeite ich sehr aktiv darauf hin, dass MitarbeiterInnen mich nicht mehr brauchen. Mit anderen Worten: Auf dem Gipfel der Führungsqualitäten geht es darum, eine neue Generation von Führungskräften zu schaffen, die besser sind als man selbst. Sie wird nicht von persönlichem Ehrgeiz angetrieben, sondern von dem selbstlosen Wunsch, andere zu fördern.
Welche speziellen Herausforderungen hast du als weibliche Führungskraft auch im Hinblick auf New Work / Agency Life erlebt, und wie hast du diese gemeistert?
Ich habe bei uns in der Agentur viele Dinge eingeführt. Begonnen hat das bereits vor Jahren, als ich noch keine Führungskraft war. Ich habe mich für die Unternehmenskultur eingesetzt, habe Events organisiert und veranstaltet und einen eigenen Award zur Mitarbeiterwertschätzung eingeführt. Zudem habe ich mich für Gleitzeit und flexible Modelle eingesetzt und als Führungskraft dann noch viele weitere Initiativen umgesetzt, um eine wertschätzende Feedbackkultur, aber auch eine gute Partykultur und langfristige, gute Beziehungen zu schaffen. Außerdem haben wir ein Strategy Lab ins Leben gerufen, indem wir gemeinsam an den Strategien und der Entwicklung der Agentur arbeiten. Ich möchte hier nicht die Alleinherrscherin sein, sondern ich möchte gemeinsam mit dem Team etwas Großes schaffen. Bei alldem haben meine zwischenmenschlichen Fähigkeiten als Frau den Unterschied gemacht.
Mit welchen Selbstführungsstrategien bist du ganz persönlich unterwegs?
Ein entscheidender Punkt für mich ist und war schon immer Sparring. Dafür habe ich gleich mehrere Sparringspartner, mit denen ich laufend im Austausch bin. Das ist zum einen mein GF Kollege Thomas Catulli. Das sind aber auch mein Vater und unsere HR Verantwortliche Katarina Bijelic. Ein anderer wichtiger Punkt für mich ist die kontinuierliche Weiterbildung. Ich recherchiere und lese sehr viel zu meiner eigenen Weiterentwicklung als Führungskraft, als Strategin und als Inhaberin. Und dann habe ich noch das große Glück, ein sehr stabiles und unterstützendes privates Umfeld zu haben, das mir das alles erlaubt. Auch, dass ich so viel Zeit in meine Leidenschaft – die Agentur – investiere.
Stichwort Menschlichkeit in der Führung: Wie praktizierst du Female Empowerment in deinem eigenen Führungsstil?
Es gab eine Phase bei uns in der Agentur, als ich noch keine Führungskraft war, wo die Fluktuation hier sehr hoch war, für Agenturen eigentlich üblich. Das war aber auch deshalb bei uns der Fall, weil MitarbeiterÍnnen sich im Umfeld einfach nicht wohl gefühlt haben, auch ich nicht wirklich. Nachdem ich vom Lehrling aufgestiegen bin, war mir klar, was ich anders machen muss. Das Wichtigste ist die Kommunikation, ich brauche Input und Feedback, was meine KollegInnen gerade so beschäftigt. Denn ich brauche zufriedene und glückliche MitarbeiterInnen, die Spaß an der Arbeit hier haben und mit denen auch ich gerne zusammenarbeiten will.
Außerdem habe ich MitarbeiterInnen schon in vielen Lebenslagen und bei persönlichen Schicksalen unterstützt. Das ist dann wohl auch Work-Life-Blending. Das Leben und Wohlfühlen der Menschen hört für mich als Arbeitgeberin nicht an der Agenturtüre auf. Ich fühle mich dafür verantwortlich, MitarbeiterInnen, die auch zu FreundInnen werden, in all ihren Lebenslagen zu unterstützen, so gut ich kann.
Wo willst du noch hin?
Ich hatte für mich nie einen großen Plan oder klare Ideen für meine Karriere vor Augen. Vieles hat sich einfach natürlich ergeben. Das wird es bestimmt auch in Zukunft noch. Aber mein oberstes Ziel als Führungskraft ist es auf jeden Fall, dass Schaffen einer neuen Generation von Führungskräften, die besser sind als ich selbst.
BEYOND GLOBAL GERMANY
Speicher 1
Konsul-Smidt-Straße 8j
D-28217 Bremen
phone +49 421 339 160
hello@beyond.gobal
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1.1 beyond global – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Für Verträge, die mit einer der Agentur Gesellschaften in Österreich oder Deutschland geschlossen werden, gilt das Recht desjenigen Landes, in dem die GmbH ihren Sitz hat. Verträge, die mit den österreichischen Agenturen geschlossen werden, unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Verträge, die mit den deutschen Agenturen geschlossen werden, unterliegen dem deutschen Recht, insbesondere den Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.